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EWärmeG

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg, welches seit 2010 Eigentümer bestehender Wohngebäude verpflichtet, bei einem Heizungstausch 15 % erneuerbare Energien einzusetzen. Der untenstehende Flyer enthält die wichtigsten Informationen zum EWärmeG.

Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen Ihre individuellen Erfüllungsmöglichkeiten auf, wie zum Beispiel:

  • Sanierungsfahrplan
  • Solarthermie
  • Photovoltaik
  • Holzheizung
  • Biogas/-öl
  • Besonders gute Wärmedämmung

 
Eine Erfüllungsoption des Stadtwerks Tauberfranken ist beispielsweise:

Bei uns erhalten Sie eine neutrale Beratung mit anschließender Ausstellung der Nachweisunterlagen.

 



Ihr Ansprechpartner

Adrian Hellmuth

Energieberatung

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